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Allgemeine
Auftragsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben
ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich
anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrages
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist
die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber
dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig
dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des
Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen
etc.).
(3) Fehler, die sich aus Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
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